Cyberversicherungversicherung Schornsteinfeger
199 € p.a.
inkl. 19 % Versicherungssteuer (bei 500 € SB)
Cyber-Schutz ohne Wenn und Aber!
Spezialkonzept für Schornsteinfeger
inkl. Hoheitlicher Tätigkeit & Nebentätigkeiten
inkl. Tätigkeit als Energieberater
inkl. JEDER ehrenamtlichen Tätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk
inkl. Eigenschäden, Drittschäden + weitere Kostenpositionen
Alles über Cyber im Kurzfilm!
Cyberversicherung Schornsteinfeger
-Allgemeine Informationen-
Wozu dient eine Cyberversicherung - allgemein -
Das organisierte Verbrechen im Internet, Hackerangriffe, Mailbomben, Trojaner, Malware und Cybererpressung sind längst bedauerlicher Alltag im Internet und bei Unternehmern geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in einem Bericht zur Bundeslage 2017 fast 86.000 Straftaten! Die Frage ist also nicht mehr ob man gehackt wird in der Zukunft, sondern Wann? Die Steigerung allein bei mobiler Malware betrug 2018 zum Vorjahr 54 % (aktuellere Daten liegen noch nicht vor). Und das alles sind nur die Fälle, die auch aktiv zu einer Strafanzeige formuliert wurden, bedeutet die Dunkelziffer ist wesentlich höher! Die Internetkriminalität ist sehr vielseitig und reicht vom Datendiebstahl (gerade wegen der DSGVO ein kritisches Thema) bis hinzur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt aber auch kleine und mittelständische Firmen werden immer öfter Opfer von Angriffen. Hacker haben oft kein korrektes Ziel, sie fokussieren sich eher auf Router, mit Sicherheitslücken, oder ältere Hardware und Betriebssysteme. Wann hast du zuletzt die Firmware deines Routers aktualisiert?
Allgemeine Definition der Cyberversicherung für Schornsteinfeger
Die Cybversicherung für Schornsteinfeger oder auch Internetversicherung genannt, schützt den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger als auch seine gesetzlichen Vertreter also seine Gesellen, vor den finanziellen Folgen der eines Datenklau's oder Hackerangriffs welcher die Daten und die Hardware beschädigen kann. Wichtig sind hierbei vor allem die gestetzlichen Regelungen der DSGVO welche das ganze seit dem 25.05.2018 besonders verschärfen denn:
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Jeder Datenklau oder Datenmissbrauch muss gemeldet werden
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es wird ein Bußgeld in Höhe von 2- 4 % des Jahresumsatzes fällig
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alle Betroffenen (also alle Liegenschaften des Schornsteinfegers) müssen informiert werden
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Eine Meldung an die Datenschutzbehörde muss rechtskonform gemeldet werden
Das ganze führt natürlich zu einem Image-Schaden des Schornsteinfegers, zu erheblichen Mehraufwand bei der täglichen Arbeit, es führt dazu das die Eigentümer natürlich Rückfragen haben oder sogar Schadensersatzansprüche geltend machen. Ohne Rechtsbeistand ist eine korrekte Meldung an die Behörde und die Eigentümer kaum durchführbar. Das ganze führt schließlich zwangsweise Umsatzverlust und Zeitverlust für den Schornsteinfeger. Bei all diesen Problem, bringt eine Cyberversicherung die Lösung
Was leistet so eine Cyberversicherung für Schornsteinfeger?
Die Leistung lässt sich grob unterteilen in drei Leistungsbereiche:
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Eigenschaden
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Drittschäden (besonders wichtig)
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Weitere Kostenpositionen
Die meisten Cyberversicherungen haben einen Selbstebehalt von mind. 500 €, deswegen ist es wichtig, das Zusatzleistungen vereinbart sind, bei welchem der SB nicht fällig wird wie bei:
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Abwehrkosten im Rahmen der Drittschäden
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Leistung für forensische Untersuchung
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Hotline mit Rechtsberatung
Außerdem sollte eine Betriebsunterbrechungsleistung so früh wie möglich greifen. Die Betriebsunterbrechung von unserem Sonderkonzept Cyberversicherung Schornsteinfeger greift bereits nach 24 Stunden!
Kostenpositionen
Die "Cyberversicherung Schornsteinfeger" ist nicht wie andere Versicherungen, es muss erstmal der Schaden festgestellt werden, bevor geleistet werden kann! Daher ist es so wichtig das die Leistung für forensische Untersuchung außerhalb des Selbstbehaltes liegt. Diese forensische Untersuchung dienst nämlich daher überhaupt festzustellen ob ein Cyberangriff vorliegt oder nicht. Erst dann kommen die Handlungen und die zusätzlichen Leistungen zum tragen wie der diversen zusätzlichen Kostenpositionen, diese sind wie folgt im Sonderkonzept versichert:
50.000 EUR Versicherungssumme allgemein für weitere Kostenpositionen
10.000 EUR - Forensik, wenn keine Informationssicherheitsverletzung feststellbar
10.000 EUR - Benachrichtigungskosten und Call-Center-Leistungen
10.000 EUR - Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen
10.000 EUR - Systemverbesserungen nach einer Informationssicherheitsverletzung
10.000 EUR - Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls
Drittschadendeckung
250.000 EUR Versicherungssumme allgemein für Drittschäden
50.000 EUR - E-Payment
50.000 EUR - Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen
50.000 EUR - Vertragliche Schadensersatzansprüche
Eigenschadendeckung
50.000 EUR Versicherungssumme allgemein für Eigenschäden
5.000 EUR - für Betriebsunterbrechungskosten (greift bereits nach 24 Stunden)
5.000 EUR - Mehrkosten (z.B. Portokosten um Kunden zu informieren)
5.000 EUR - Wiederherstellung von Daten
5.000 EUR - Elektronischer Zahlungsverkehr (Onlinebanking Missbrauch)
5.000 EUR - Versandt von Waren
5.000 EUR - Telefonmehrkosten
10.000 EUR - Cyber-Erpressung
10.000 EUR - Entschädigung mit Strafcharakter / Bußgelder
5.000 EUR - Ersatz für IT - Hardware
Welche Voraussetzung gibt es um eine Cyberversicherung abzuschließen?
Genau 5 Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den Versicherungsschutz zu erhalten:
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Es existieren Zugangskontrollen für Informationsverarbeitende Systeme (z.B. Benutzerkennungen und ausreichend komplexe Passwörter
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Es werden automatisch aktualisierte Antivirenprogramme und Firewalls eingesetzt
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Es existiert ein geregelter und/ oder automatisierter Prozess zum Aufspielen von Updates, Patches und Servicepacks zur Schließung von Sicherheitslücken (Patch- Management)
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Informationsverarbeitende Systeme unterliegen einem mindestens wöchentlichen Sicherungsprozess zur Erstellung von Datensicherungen (Back-ups)
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In den letzten 5 Jahren sind keine Informationssicherheitsverletzungen (wie Hackerangriffe), Bedienfehler, Datenrechtsverletzungen, oder Cyber-Erpressungen auf- oder eingetreten.
Lediglich der letzte Punkt, muss nicht erfüllt werden, hier wird individuell nach Schadenshöhe entschieden ob eine Annahme dennoch erfolgen kann. Alle anderen Punkte sind zwingen erforderlich um den Versicherungsschutz zu erhalten und die Cyberversicherung für Schornsteinfeger abzuschließen.
Wir empfehlen eine Cyberversicheurng bereits bei Gründung des Schornsteinfegerbetriebes. Möchtest du dich demnächst als Bezirksschornsteinfeger selbstständig machen, dann schau dir unsere Broschüre für Gründer an.
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